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Meldung: STOCKHOLM Die Werbeunterbrechung bei einem im TV ausgestrahlten Film verletzt das Urheberrecht des Filmregisseurs - und macht den Sender schadensersatzpflichtig. Zwei schwedische Filmregisseure gewannen jetzt nach sechsjährigem Kampf durch alle Instanzen vor Schwedens oberstem Gericht, dem Stockholmer Högsta Domstolen, einen Musterprozess gegen einen Kommerzsender.
Das Gericht urteilte, dass TV 4, zuschauerstärkster schwedischer Kanal, durch die Werbepausen das ideelle Urheberrecht dieser Regisseure an zwei ihrer im Jahre 2002 ausgestrahlten Filme verletzt hat. Und daher einen Schadensersatz von je rund 14.000 Euro zahlen müsse. Eine Unterbrechung von Filmen stelle immer eine "Kränkung der Integrität des Werkes und des Urheberrechts des Regisseurs" dar. Der Sender brauche daher eine Zustimmung der Rechteinhaber.